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   OVG Niedersachsen, 22.08.2008 - 4 PA 758/07   

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https://dejure.org/2008,22299
OVG Niedersachsen, 22.08.2008 - 4 PA 758/07 (https://dejure.org/2008,22299)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.08.2008 - 4 PA 758/07 (https://dejure.org/2008,22299)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. August 2008 - 4 PA 758/07 (https://dejure.org/2008,22299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einkommensfreibetrag bei Ausbildungsförderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 BAföG; § 13 BAföG; § ... 21 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 BAföG; § 21 Abs. 2 BAföG; § 23 Abs. 5 BAföG; § 25 Abs. 6 BAföG; Keine Berücksichtigung von Schulgeld für den Auszubildenden im Rahmen des ; § 25 Abs. 6 BAföG
    Berücksichtigung des Schulgelds als Einkommensfreibetrag im Rahmen der Bemessung des Bedarfs des die Ausbildungsförderung beanspruchenden Auszubildenden; Berücksichtigung von freiwilligen zusätzlichen Versicherungsaufwendungen über den gesetzlich vorgesehen ...

  • Judicialis

    BAföG § 25 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Schulgelds als Einkommensfreibetrag im Rahmen der Bemessung des Bedarfs des die Ausbildungsförderung beanspruchenden Auszubildenden; Berücksichtigung von freiwilligen zusätzlichen Versicherungsaufwendungen über den gesetzlich vorgesehen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 60.78

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2008 - 4 PA 758/07
    Zur Deckung höherer Aufwendungen kann nur in einem außergewöhnlichen, eindeutig atypischen Fall, der hier nicht ersichtlich ist, über die Pauschale zur sozialen Sicherung nach § 21 Abs. 2 BAföG hinaus ein weiterer Teil des Einkommens nach § 25 Abs. 6 BAföG zur Vermeidung unbilliger Härten anrechnungsfrei bleiben (BVerwG, Urteil vom 13.12.1979 - 5 C 60.78 -, BVerwGE 59, 204; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl. 2005, § 25 Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2023 - 12 S 1933/21

    Ausbildungsförderung; Anerkennung von Härtefreibeträgen; außergewöhnliche

    Denn in der vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22.08.2008 (Az.: 4 PA 758/07, juris) ist hierzu eine Begründung erfolgt.

    Zwar trägt der Kläger unter Angabe einiger Fundstellen aus der Rechtsprechung vor, dass Schulgeld unterhaltsrechtlich berücksichtigungsfähig sei, setzt sich aber nicht in einer dem Darlegungsgebot genügenden Weise - wie ebenfalls bereits dargestellt - mit der auf die Systematik des Bundesausbildungsförderungsgesetzes abstellenden Begründung der in diesem Zusammenhang vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22.08.2008 (Az.: 4 PA 758/07, juris) auseinander.

  • VG Mainz, 10.10.2019 - 1 K 734/18

    Neuberechnung und Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung; Anforderungen

    Gleiches gilt im Ergebnis für die eigenen Unterkunftskosten: Der Bedarf des die Ausbildungsförderung beanspruchenden Auszubildenden ist bereits durch die pauschalierten gesetzlichen Bedarfssätze der §§ 12 und 13 BAföG und hinsichtlich besonderer Aufwendungen für die Ausbildung durch § 14a Satz 1 Nr. 1 BAföG i.V.m. der Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem BAföG umfassend geregelt (vgl. hierzu OVG Nds, Beschluss vom 22. August 2008 - 4 PA 758/07 -, juris Rn. 2).

    Zur Deckung höherer Aufwendungen kann nur in einem außergewöhnlichen, eindeutig atypischen Fall, der hier nicht ersichtlich ist, über die Pauschale zur sozialen Sicherung nach § 21 Abs. 2 BAföG hinaus ein weiterer Teil des Einkommens nach § 25 Abs. 6 BAföG zur Vermeidung unbilliger Härten anrechnungsfrei bleiben (OVG Nds, Beschluss vom 22. August 2008, a.a.O., juris Rn. 3 unter Verweis auf das Urteil des BVerwG vom 13. Dezember 1979 - 5 C 60.78 -).

  • LSG Sachsen, 16.07.2018 - L 3 AL 91/14

    Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe

    Dies bedeutet, dass dann, wenn die sozialen Aufwendungen die Pauschale in erheblichem Umfang übersteigen, dies allenfalls in außergewöhnlichen, eindeutig atypischen Fällen über die Härtefallregelung des § 25 Abs. 6 BAföG Berücksichtigung finden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979, a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 21. November 1991, a. a. O., juris Rdnr. 12; BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1998 - 5 C 14/97 - BVerwGE 107, 164-169 = juris Rdnr. 12; BSG, a. a. O., juris Rdnr. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. August 2008 - 4 PA 758/07 - juris Rdnr. 3; VG Stuttgart, Urteil vom 13. Januar 2011 - 11 K 289/10 - juris Rdnr. 33, juris; Hartmann, a. a. O., Rdnr. 14.1; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, a. a. O., § 25 Rdnr. 24).
  • VG Frankfurt/Main, 31.01.2013 - 3 K 2272/12

    Ausbildungsförderung

    Damit schließt die Systematik des Bundesausbildungsförderungsgesetzes eine Anrechnung der in Frage stehenden Aufwendungen des Auszubildenden bei der Ermittlung des anzurechnenden Elterneinkommens gänzlich aus (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 22.08.2008 - 4 PA 758/07 - juris ; VG Ansbach, Urt. v. 14.07.2006 - AN 2 K 05.0458 - sowie Urt. v. 23.11.2004 - AN 2 K 04.01936 - sämtlich juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 4 LA 168/15

    Bedarf; Berufungszulassung; Kostenentscheidung; Schulgeld; Unterhalt

    Die Belastung eines Auszubildenden mit Schulgeld kann lediglich noch dazu führen, dass ihm gemäß § 23 Abs. 5 BAföG auf besonderen Antrag ein zusätzlicher Härtefallfreibetrag bei der Anrechnung seines Einkommens auf den Bedarf einzuräumen ist (vgl. dazu den Senatsbeschl. v. 22.8.2008 - 4 PA 758/07 -).
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